AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Anwendung

Allen Angeboten und Bestellungen liegen nachstehende Bedingungen zugrunde. Sie gelten durch Auftragserteilung durch den Käufer oder durch Annahme der Lieferung als anerkannt.

Sämtliche Bedingungen des Käufers, die wir nicht schriftlich bestätigen, sind für uns auch dann unverbindlich wenn wir Ihnen nicht schriftlich widersprechen. Stillschweigen auf unsere Bedingungen oder Entgegennahme unserer Lieferungen gelten als Genehmigung unserer Bedingungen.

Angebote und Bestellungen

Alle Angebote sind freibleibend. Bestellungen werden erst durch Auftragsbestätigungen verbindlich. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Bei einer Auftragsstornierung sind wir berechtigt, 20% des Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. Alle schon geleisteten Arbeiten an dem stornierten Auftrag werden nach Aufwand zusätzlich abgerechnet. Betragen die geleisteten Arbeiten mehr als 66% des Auftragsvolumens, so entfallen die 20%.

Eingesandte Muster, Daten sowie Zeichnungen werden nur einen angemessenen Zeitraum aufbewahrt und nur nach schriftlicher Aufforderung zurückgesandt. Eine Verpflichtung zur Aufbewahrung dieser Unterlagen besteht nicht.

Preisstellung

Die in einem Angebot angegebenen Preise sind Richtpreise und können bis zu 10% unter oder über den endgültigen Preisen liegen. Sollte sich während der Auftragserfüllung herausstellen, dass sich der angebotene Preis, mehr als oben angegeben, ändert , muss ein Nachtragsangebot erstellt, und dieses schriftlich bestätigt werden.

Die angegebenen Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung, Lieferkosten und gesetzl. Mehrwertsteuer. Inzwischen eingetretene Verteuerungen oder Preissenkungen werden berücksichtigt.

Lieferzeit

Die im Angebot angegebene Lieferzeit gilt ab dem Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und/oder Bezahlung etwaiger Anzahlungen. Diese Lieferzeit wird nach bestem Ermessen kalkuliert, ist aber unverbindlich. Bei nachträglicher Änderung am Auftragsvolumen verschiebt sich der Liefertermin entsprechend.

Ist eine Lieferung im Verzug, so ist unter allen Umständen eine vom Auftraggeber entsprechende Nachfrist zu setzen. Diese Nachfrist beträgt mindestens 2 Wochen, bei fertig gestellter Ware mindestens 5 Werktage. Ein Haftungsanspruch wegen nicht eingehaltener Lieferfristen wird grundsätzlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.

Rücktrittsrecht

Entstehen nach Vertragsabschluss Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungsbereitschaft des Käufers so kann die Leistung oder die Lieferung verweigert werden, bis die Zahlung oder eine Sicherheit für die Zahlung gewährleistet ist.

Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, wie folgt zu bezahlen: Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug von Skonto. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen berechnet, die den Sätzen für Bankkredite entsprechen.

Die Zahlung durch Wechsel bedarf einer besonderen Vereinbarung, wobei dem Käufer Diskontspesen belastet werden. Das Zurückhalten irgendwelcher Zahlungen, aus welchen Gründen auch immer, ist unzulässig.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung, aller uns gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderungen, unser Eigentum. Bei Zahlungen mit Wechsel/ Scheck oder Wechsel erlischt unser Eigentumsvorbehalt erst nach endgültiger Einlösung dieser Papiere.

Haftung bei Mängeln

Für Lebensdauer und/oder Leistung des Endproduktes, das aufgrund unserer technischen Dokumentation/Produktion entsteht, kann keine Garantie übernommen werden. Die technische Dokumentation bezieht sich auf Erstellung und Lieferung von Daten/ Zeichnungen/ Skizzen/ Bildern/ NC- Programme. Die technische Produktion bezieht sich auf Erstellung und Lieferung von Prototypen/ Prototypenwerkzeuge/ Formwerkzeuge/ Spritzgussteile/ Druckgussteile/ Stanz-, Zieh-, Drückteile/ Mess- und Prüfvorrichtungen/ Kaliber/ Gesenke/ Elektroden/ Drehteile/ Frästeile.

Gelieferte Ware ist sofort bei Erhalt zu überprüfen. Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen angezeigt werden. Anschließend findet keine Mängelhaftung mehr statt. Berechtigte Mängel werden schnellstens behoben. Hierzu ist jedoch eine angemessene Nachfrist zu setzen.

Werden Eingriffe oder Änderungen an der Lieferung, gleich welcher Art, ohne unsere Einwilligung vorgenommen, befreit uns diese von unseren Garantie und Gewährleistungsverpflichtungen. Eine Haftung für Folgeschäden, die durch die Benutzung unserer technischen Dokumentationen/Produktion entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Fehlern und Mängeln in unseren technischen Dokumentationen (masslich und konstruktiv), Produktionen (masslich) besteht ein Ersatzanspruch nur auf Lieferung neuer berichtigter Dokumentationen/Produktionen. Bei Mängeln, die auf fehlerhafte Vorgaben/Dokumentationen des Käufers zurückzuführen sind, entsteht kein Ersatzanspruch. Weitergehende Forderungen sind nicht zulässig.

Schutzrechte

Der Käufer übernimmt die Gewähr, dass bei Übergabe von zum Angebot oder Auftrag gehörenden Daten, Zeichnungen oder Muster die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Das Urheberrecht für alle von uns erstellten technischen Dokumentationen verbleibt mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen bei uns. Eine Weiterverwendung dieser Dokumentation ist, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, uns überlassen. Unsere technischen Dokumentationen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung weitergegeben oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Höhere Gewalt

Transportstörungen, Produktionsunterbrechungen, Materialmangel und Mangel an Arbeitskräften, sowie alle anderen Maßnahmen, die nicht von uns zu vertreten sind, und die die fristgerechte Fertigstellung und Lieferung erheblich beeinträchtigen, berechtigen den uns zu einer Verlängerung der Lieferfrist. Bei länger andauernden Störungen können Käufer und Verkäufer den Vertrag lösen, wenn Käufer und Verkäufer nach einer angemessenen Frist den Vertrag ordnungsgemäß kündigen. Schadensersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis sich unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, auch Wechselklagen, ist Lüdenscheid.

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht.

Canto Ing. GmbH
Jörg Schmidt, Hendrik W. Schulte, Hagen Tschorn
Kalver Straße 23
58515 Lüdenscheid
HRB 4809, Amtsgericht Iserlohn
T 02351/67257-0, F -110